
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Das Osholmer Prinzip für Zusammenfassungen (Informationsservice)
und Workshopangebote:
gültig ab 01.08.2021
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen
Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge,
Abos, Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen
Das Osholmer Prinzip und dem jeweiligen Geschäftspartner und Kunden,
im Folgenden. "VERTRAGSPARTNER" genannt.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Erklärungen
aus oder über den Vertrag für Zusammenfassungen (Informationsservice)
und Workshopangebote sind nur rechtswirksam, wenn sie in deutscher Sprache
abgefasst und durch schriftliche Erklärung von Das Osholmer Prinzip
bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
haben keine Gültigkeit, auch wenn Das Osholmer Prinzip diesen nicht
widersprochen hat. Das Angebot von Das Osholmer Prinzip richtet sich an
Unternehmen im Sinne des UGB (TrendZusammenfassungen) und Verbraucher
iSd KSchG (TrendZusammenfassungen und Workshops).
§ 2 Vertragsbestandteile
1. Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte
Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote, sowie schriftliche
Zusatzvereinbarungen.
2. Das Vertragsverhältnis sowie Streitigkeiten aus oder über
diesen Vertrag unterliegen ausschließlich Österreichischem
Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten
in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das UGB und das ABGB. Für
Verbraucher zusätzlich das KSchG und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
(FAGG). Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die
dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen
am nächsten kommen.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind bis zu deren Annahme freibleibend. Kostenvoranschläge
sind unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam
zustande, wenn Das Osholmer Prinzip den Auftrag und/oder durch Einzahlung
der Gebühr für kostenpflichtige Zusammenfassungen durch den
Interessenten mittels Zahlungseingang bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt
ist Das Osholmer Prinzip an Angebote nicht gebunden, die dort genannten
Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich
der Schriftform.
§ 4 Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt und Umbuchung
1. Die Leistung von Das Osholmer Prinzip umfasst eine kostenpflichtige
Bereitstellung von Zusammenfassungen, sowie jeweilige Seminareinheiten
(Workshop) mit allen dafür erforderlichen Unterlagen und Workshoptechnik.
2. Workshoptermine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart,
bis sie von Das Osholmer Prinzip schriftlich als verbindlich bestätigt
werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig,
so beginnt die Erfüllungspflicht von Das Osholmer Prinzip nicht,
bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
3. Unterbleibt die Leistungserfüllung zum vereinbarten Termin aus
Gründen, die Das Osholmer Prinzip zuzurechnen sind, verpflichtet
sich Das Osholmer Prinzip in Absprache mit dem Vertragspartner zu einem
neuen Termin die vereinbarte Leistung zu vereinbaren, der innerhalb des
zuvor genannten Zeitraumes - weggerechnet vom ursprünglich vereinbarten
Tag - gelegen sein muss.
§ 5 Preise und Verrechnung
1. Die Zahlung der kostenpflichtigen Zusammenfassungen und der Workshopgebühr
hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Mangels anders lautender
schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug
zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt den Erhalt
der gekauften Zusammenfassungen und/oder zur Workshopteilnahme, und kann
erst bei dieser sowie bei Vorliegen ausreichender Anmeldungen das Zustandekommen
des Workshops bzw. der Besuch desselben garantiert werden. Sollte die
Mindestteilnehmeranzahl eines Workshops unterschritten werden, findet
dieser nicht statt. In diesem Fall hat der Vertragspartner die Wahl einen
neuen Termin im Sinne des § 4 lit c zu vereinbaren oder die Refundierung
bereits bezahlte Beträge binnen 14 Tagen zu verlangen.
2. Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe
(derzeit 20%) und schließen zusätzliche, vom Vertragspartner
gewünschte Sonderleistungen nicht ein, ausgenommen es wird Abweichendes
schriftlich vereinbart. (B2B Preise sind Netto-Preise).
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist Das Osholmer Prinzip berechtigt,
weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des
Vertragspartners abhängig zu machen, Schadenersatz statt der Leistung
zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins-
und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
4. Unternehmer schulden bei Zahlungsverzug Zinsen von 7,5 % über
dem Basiszinssatz, Verbraucher 4,5%. Es ist Das Osholmer Prinzip möglich,
einen pauschalierten Betrag von EUR 50,00 an außergerichtlichen
Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über
diesem Betrag liegen, ist es Das Osholmer Prinzip gestattet einen höheren
Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.
§ 6 Stornogebühr / Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner
1. Kann die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Termin aus Gründen,
die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, nicht erfüllt werden, steht
dem Vertragspartner das Recht zu, die Workshop-Seminare mit persönlicher
Anwesenheit zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. In diesem
Fall muss dies der Vertragspartner bis längstens 4 Wochen Werktage
vor Beginn des 1. (ersten) Workshoptages Das Osholmer Prinzip schriftlich
anzeigen. Für Onlineseminare gilt eine verkürzte Frist von 2
Wochen. Eine Umbuchung ist einmalig kostenfrei auf den gleichen Workshop
zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Nimmt der Vertragspartner
diesen zweiten Termin - aus welchen Gründen auch immer - nicht in
Anspruch, gilt die Leistung von Das Osholmer Prinzip als erbracht. Eine
Refundierung der Gebühren für den Erhalt einer ausgewählten
Zusammenfassung ist nicht möglich, nachdem die Zusammenfassung dem
Käufer per eMail zugesandt wurde. (siehe Ausnahme digitaler Güter).
2. Für Workshops gelten folgende Stornobedingungen: unter 2 Wochen
bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter
1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag.
3. Für Workshops mit persönlicher Anwesenheit gelten zudem folgende
Stornobedingungen: unter 4 Wochen bis 2 Wochen vorher: 50% Stornogebühr
vom erlegten Bruttobetrag. Unter 2 Wochen bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr
vom erlegten Bruttobetrag. Unter 1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten
Bruttobetrag.
4. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, kann dieser bis zum Zustandekommen
des Vertrages Besuch eines Workshops oder danach binnen 14 Tagen schriftlich
seinen Rücktritt erklären, wobei die Frist frühestens mit
dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Der Rücktritt
des Vertragspartners bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit ausdrücklich
der Schriftform. Auf die im Anhang befindlichen Informationen zur Ausübung
des Widerrufsrechtes wird hingewiesen.
§ 7 Kündigung des Vertrages
Das Osholmer Prinzip ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und
Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung
in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung
nicht leistet. Das Osholmer Prinzip ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt,
wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von
den Vertragsgrundlagen ändert.
§ 8 Datenschutz
Für die Leistungserbringung von Das Osholmer Prinzip ist es erforderlich,
personenbezogenen Daten zu verarbeitet. Die Daten werden unter Einhaltung
der Regelung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeitet und gespeichert.
§ 9 Urheberrecht
Das Urheberrecht aller Zusammenfassungen und Workshopunterlagen liegt
bei Das Osholmer Prinzip. Verwendete Bilder sind entweder von dieser angefertigt,
stammen von Dritten und unterliegen einer Creative-Common Lizenz oder
wurden durch Lizenzzahlungen an Stockfotoagenturen erworben. Bilder dürfen
jedenfalls nicht weitergegeben werden. Die Herstellung und/oder Weitergabe
von Zusammenfassungen und/oderAbschriften der Workshopunterlagen - in
welcher Form auch immer - ist untersagt.
§ 10 Abtretungsverbot
Der Vertragspartner kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit
ausdrücklicher Zustimmung von Das Osholmer Prinzip an Dritte übertragen.
§ 11 Gewährleistung, Haftung und Verhalten während des
Seminars / des Workshops
1. Der Vertragspartner darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch das Zurückbehaltungsrecht
steht ihm nur in diesen Fällen zu. Das Osholmer Prinzip ist nur dann
zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft.
2. Das Osholmer Prinzip haftet für keine spezifische Beschaffenheit
der Zusammenfassungen und/oder Workshopeinheiten. Inhaltliche Auskünfte
von Das Osholmer Prinzip sind unverbindlich und ohne Gewähr.
3. Der Teilnehmer hat vor der Aktivität selbst dafür Sorge zu
tragen, dass er oder ihm zuzurechnende Personen keine bedeutsamen Gegenstände
(Handy, Geldbeutel, Kleingeld, lose Halsketten, usw.) bei sich hat, die
verloren gehen könnten. Der Veranstalter der Workshopts übernimmt
keine Haftung für mögliche verlorene Genstände während
der Aktivität.
4. Anweisungen durch den Workshopleiter: Der Teilnehmer hat den Anweisungen
des Workshopleiters Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen
des Workshopleiters widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung
auszuschließen. In diesem Fall ist dem Vertragspartner auch nichts
zu refundieren.
5. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der
Seite des Vertragspartners der diesen von der Veranstaltung ausschließen
würden, schließt diesen als Kläger für Schadenersatzansprüche
aus.
6. Der Vertragspartner bestätigt mit der Annahme des Vertrages, dass
er den physischen und psychischen Anforderungen der Aktivität gewachsen
ist.
§ 12 Erfüllungsort, ausschließlicher Gerichtsstand und
Rechtswahl
Als Gerichtsstand wird das für 8501 Lieboch örtlich und sachlich
zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von
Das Osholmer Prinzip. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlich und
sachlichen Gerichtsstand.
§ 13 Allgemeines
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.