Allgemeine Geschäftsbedingungen von Das Osholmer Prinzip für Zusammenfassungen (Informationsservice) und Workshopangebote:
gültig ab 01.08.2021

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Abos, Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Das Osholmer Prinzip und dem jeweiligen Geschäftspartner und Kunden, im Folgenden. "VERTRAGSPARTNER" genannt.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Erklärungen aus oder über den Vertrag für Zusammenfassungen (Informationsservice) und Workshopangebote sind nur rechtswirksam, wenn sie in deutscher Sprache abgefasst und durch schriftliche Erklärung von Das Osholmer Prinzip bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn Das Osholmer Prinzip diesen nicht widersprochen hat. Das Angebot von Das Osholmer Prinzip richtet sich an Unternehmen im Sinne des UGB (TrendZusammenfassungen) und Verbraucher iSd KSchG (TrendZusammenfassungen und Workshops).

§ 2 Vertragsbestandteile

1. Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote, sowie schriftliche Zusatzvereinbarungen.

2. Das Vertragsverhältnis sowie Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das UGB und das ABGB. Für Verbraucher zusätzlich das KSchG und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind bis zu deren Annahme freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn Das Osholmer Prinzip den Auftrag und/oder durch Einzahlung der Gebühr für kostenpflichtige Zusammenfassungen durch den Interessenten mittels Zahlungseingang bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist Das Osholmer Prinzip an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

§ 4 Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt und Umbuchung

1. Die Leistung von Das Osholmer Prinzip umfasst eine kostenpflichtige Bereitstellung von Zusammenfassungen, sowie jeweilige Seminareinheiten (Workshop) mit allen dafür erforderlichen Unterlagen und Workshoptechnik.

2. Workshoptermine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie von Das Osholmer Prinzip schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von Das Osholmer Prinzip nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

3. Unterbleibt die Leistungserfüllung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die Das Osholmer Prinzip zuzurechnen sind, verpflichtet sich Das Osholmer Prinzip in Absprache mit dem Vertragspartner zu einem neuen Termin die vereinbarte Leistung zu vereinbaren, der innerhalb des zuvor genannten Zeitraumes - weggerechnet vom ursprünglich vereinbarten Tag - gelegen sein muss.

§ 5 Preise und Verrechnung

1. Die Zahlung der kostenpflichtigen Zusammenfassungen und der Workshopgebühr hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt den Erhalt der gekauften Zusammenfassungen und/oder zur Workshopteilnahme, und kann erst bei dieser sowie bei Vorliegen ausreichender Anmeldungen das Zustandekommen des Workshops bzw. der Besuch desselben garantiert werden. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl eines Workshops unterschritten werden, findet dieser nicht statt. In diesem Fall hat der Vertragspartner die Wahl einen neuen Termin im Sinne des § 4 lit c zu vereinbaren oder die Refundierung bereits bezahlte Beträge binnen 14 Tagen zu verlangen.

2. Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzliche, vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen nicht ein, ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart. (B2B Preise sind Netto-Preise).

3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist Das Osholmer Prinzip berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Vertragspartners abhängig zu machen, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

4. Unternehmer schulden bei Zahlungsverzug Zinsen von 7,5 % über dem Basiszinssatz, Verbraucher 4,5%. Es ist Das Osholmer Prinzip möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 50,00 an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es Das Osholmer Prinzip gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

§ 6 Stornogebühr / Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner

1. Kann die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, nicht erfüllt werden, steht dem Vertragspartner das Recht zu, die Workshop-Seminare mit persönlicher Anwesenheit zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall muss dies der Vertragspartner bis längstens 4 Wochen Werktage vor Beginn des 1. (ersten) Workshoptages Das Osholmer Prinzip schriftlich anzeigen. Für Onlineseminare gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen. Eine Umbuchung ist einmalig kostenfrei auf den gleichen Workshop zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Nimmt der Vertragspartner diesen zweiten Termin - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Anspruch, gilt die Leistung von Das Osholmer Prinzip als erbracht. Eine Refundierung der Gebühren für den Erhalt einer ausgewählten Zusammenfassung ist nicht möglich, nachdem die Zusammenfassung dem Käufer per eMail zugesandt wurde. (siehe Ausnahme digitaler Güter).

2. Für Workshops gelten folgende Stornobedingungen: unter 2 Wochen bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag.

3. Für Workshops mit persönlicher Anwesenheit gelten zudem folgende Stornobedingungen: unter 4 Wochen bis 2 Wochen vorher: 50% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 2 Wochen bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag.

4. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrages Besuch eines Workshops oder danach binnen 14 Tagen schriftlich seinen Rücktritt erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Der Rücktritt des Vertragspartners bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform. Auf die im Anhang befindlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes wird hingewiesen.

§ 7 Kündigung des Vertrages

Das Osholmer Prinzip ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. Das Osholmer Prinzip ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.

§ 8 Datenschutz

Für die Leistungserbringung von Das Osholmer Prinzip ist es erforderlich, personenbezogenen Daten zu verarbeitet. Die Daten werden unter Einhaltung der Regelung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeitet und gespeichert.

§ 9 Urheberrecht

Das Urheberrecht aller Zusammenfassungen und Workshopunterlagen liegt bei Das Osholmer Prinzip. Verwendete Bilder sind entweder von dieser angefertigt, stammen von Dritten und unterliegen einer Creative-Common Lizenz oder wurden durch Lizenzzahlungen an Stockfotoagenturen erworben. Bilder dürfen jedenfalls nicht weitergegeben werden. Die Herstellung und/oder Weitergabe von Zusammenfassungen und/oderAbschriften der Workshopunterlagen - in welcher Form auch immer - ist untersagt.

§ 10 Abtretungsverbot

Der Vertragspartner kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Das Osholmer Prinzip an Dritte übertragen.

§ 11 Gewährleistung, Haftung und Verhalten während des Seminars / des Workshops

1. Der Vertragspartner darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur in diesen Fällen zu. Das Osholmer Prinzip ist nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

2. Das Osholmer Prinzip haftet für keine spezifische Beschaffenheit der Zusammenfassungen und/oder Workshopeinheiten. Inhaltliche Auskünfte von Das Osholmer Prinzip sind unverbindlich und ohne Gewähr.

3. Der Teilnehmer hat vor der Aktivität selbst dafür Sorge zu tragen, dass er oder ihm zuzurechnende Personen keine bedeutsamen Gegenstände (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, lose Halsketten, usw.) bei sich hat, die verloren gehen könnten. Der Veranstalter der Workshopts übernimmt keine Haftung für mögliche verlorene Genstände während der Aktivität.

4. Anweisungen durch den Workshopleiter: Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Workshopleiters Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Workshopleiters widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist dem Vertragspartner auch nichts zu refundieren.

5. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der Seite des Vertragspartners der diesen von der Veranstaltung ausschließen würden, schließt diesen als Kläger für Schadenersatzansprüche aus.

6. Der Vertragspartner bestätigt mit der Annahme des Vertrages, dass er den physischen und psychischen Anforderungen der Aktivität gewachsen ist.

§ 12 Erfüllungsort, ausschließlicher Gerichtsstand und Rechtswahl

Als Gerichtsstand wird das für 8501 Lieboch örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von Das Osholmer Prinzip. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlich und sachlichen Gerichtsstand.

§ 13 Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

Um " erfolgreich " an der Börse zu handeln,
muss man nur zwei Dinge beachten:

" Zum richtigen Zeitpunkt, die richtige Aktie. "

C.F.T.